Artikel-Schlagworte: „Wettbewerbsrechte“
BAG: Karenzentschädigung – überschießendes Wettbewerbsverbot
Aufgrund des harten Wettbewerbs sind überschießende Wettbewerbsverbote auch in der IT-Branche üblich. überschießende Wettbewerbsverbote sind solche, bei denen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Anstellung oder Tätigkeit bei einem Wettbewerber oder als Wettbewerber aufgenommen werden darf. Eine solche Klausel muss nach § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB mit der Regelung einer Entschädigung versehen werden. Entsprechend gelten die Rechtsgedanken der vorgenannten Regelung zur Karenzentschädigung bei „überschießendes“ Wettbewerbsverbot auch im Gesellschaftsrecht.
Die nachfolgende Pressemitteilung zum Urteil des BAG ist daher bei der Vertragsgestaltung im Arbeits- und Gesellschaftsrecht und bei Auseinandersetzungen um Wettbewerbsverbote oder Karenzentschädigung zu beachten.
BGH: Schadensersatz bei Wettbewerbsverstoß (Datenbestand als Wirtschaftsgut)
BGH, Urteile vom 06.05.1999, Az. I ZR 199/96 und I ZR 5/97 – In der Grundlagenentscheidung des BGH aus dem Jahr 1999 wurde bereits klar gestellt, dass für die Übernahme von Datenbeständen bzw Datenbank-Inhalte auch Schadensersatz verlangt werden kann. Dies ergebe sich aus dem Urheberrecht (§§ 87a ff UrhG) und aus dem Gebot der guten Sitten im Wettbewerb.
Rechtstipp: Bei elektronischen Pressearchiven ergibt sich der Schutz meist allein aus dem Schutz der Urheberrechte. Wettbewerbsrechte können – nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 10.12.1998, Az. I ZR 100/96) – allgemein nicht anerkannt werden.