Archiv für die Kategorie „Preisangaben“

KG: Preiswerbung mit durchgestrichenen Preisen (“Statt-Preise”)

Kammergericht Berlin, Urteil vom 13.11.2009, Az 5 U 68/07 – Red. Leitsätze:

  1. Nicht rechtsmissbräuchlich i.S. von § 8 Abs. 4 UWG ist es, wenn nach erstinstanzlichem Abschluss des Eilverfahrens auf Erlaß eienr einstweiligen Verfügung und Verweigerung einer Abschlusserklärung Hauptsachenklage eingereicht wird, ohne den rechtskräftigen Ausgang des Eilverfahrens abzuwarten
  2. Auch nach aktueller höchstrichterlicher dabei bleibt, dass die Bezugnahme auf einen “statt”- irreführend ist, wenn in der Werbeanzeige – wie auch hier – nicht klargestellt wird, um was für einen es sich bei dem “statt”- handelt.

Anm. RA Exner, Kiel: Der Fall schildert ein Musterbeispiel des Fehlverhaltens bei der . Dass solche Fehler immer weider gemacht werden, liegt u. a. an der Häufigkeit, mit der Unternehmer, Werbe-Designer und das Personal im Marketing selbst diese Verstöße im Alltag sehen. Hierdurch darf aber nicht darauf geschlossen werden, dass eine solche Werbung zulässig sei. Ggf. ist sogar zu einer Schulung zu raten, damit dauerhaft Image-Schäden und die Kosten von Rechtsstreitigkeiten vermiedern werden können. Wie am Beispiel zu sehen, hat die nach Abmahnung erfolgte Schutzschrift diese Funktion nicht erfüllen können.

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BGH: Werbung mit Preisnachlass (nur im Geschäft vorrätige Ware)

BGH, Urteil vom 10.12.2009, Az. I ZR 195/07 – Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Werbung für einen Preisnachlass von 19% wettbewerbswidrig ist, wenn in der Werbung nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass der Nachlass nur für im Geschäft vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann.

Die Parteien sind auf dem Gebiet des Handels mit Foto- und Videokameras. Die Beklagte, die einen entsprechenden Markt in Stuttgart-Feuerbach betreibt, warb mit einem für einen Preisnachlass mit folgendem Text: “Nur heute 3. Januar Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer!*”. In dem des Prospekts war angegeben “Sparen Sie volle 19% vom Verkaufspreis”. Am 3. Januar 2007 suchten zwei Mitarbeiter der Klägerin das Geschäft der Beklagten auf und erhielten beim Kauf einer Kamera auf den Verkaufspreis einen Nachlass von 19%. Auf ihre Nachfrage, ob auch nicht vorrätige Ware bestellt werden könne, erhielten sie die Auskunft, dass dies möglich sei. Auf den werde aber nicht der Rabatt gewährt, der nur am 3. Januar auf die im Geschäft vorrätige Ware zu erhalten sei.

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