Archiv für die Kategorie „Urteile“
Keine Werbung mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen (Postenbörse)
Die Werbung einer sog. Postenbörse mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen ist mehrdeutig und damit irreführend, wenn nicht klargestellt ist, um was für einen Vergleichspreis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt, und wenn nicht alle in Betracht kommenden Bedeutungen der Werbeaussage zutreffen. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 24.01.2013 entschieden und damit in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Münster eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung bestätigt.
Die Antragstellerin ist eine Warenhandelsgesellschaft aus Bielefeld, die Waren unterschiedlichster Art, u.a. Haushaltswaren, importiert und überregional vertreibt. Sie hat vom Antragsgegner, dem Betreiber einer sog. Postenbörse in Schüttorf, verlangt, es zu unterlassen, für angebotene Artikel mit durchgestrichenen, nicht näher erläuterten „Statt“-Preisen zu werben. Das Landgericht hatte zunächst eine dem Begehren entsprechende einstweilige Verfügung erlassen, diese mit dem angefochten Urteil aber wieder aufgehoben, weil sich die bean-standete Prospektwerbung des Antragsgegners nicht auf Markenware beziehe und deswegen nicht mehrdeutig und irreführend sei.
OLG Köln zu Autoverglaser: Kein Selbstbehalt-Rabatt bei Kasko-Versicherung
Das OLG Köln hat in einem Urteil (12.10.2012, Az: 6 U 93/12) entschieden, dass ein AUtoverglaser seinen Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung einräumen darf. Dies ergebe sich nicht aus einem Wettberwerbsverhältnis zwischen Autoverglaser und Versicherung. Die beanstandete Abrechnungspraxis sei aber ein Betrug zu Lasten des Versicherers. Die Abrechnungspraxis hat darin bestanden, einen kleinen Werbeaufkleber auf die Windschutzscheibe aufzubringen und dagegen die Selbstbeteiligung zu verrechnen – ohne dass dies der Kasko-Versicherung mitgeteilt wurde.
BGH: Bio bei Mineralwasser keine irreführende Werbung
Der BGH hat zur Frage der “Bio”-Werbung bei Mineralwasser entschieden. Für Laien überraschen kam das oberste Zivilgericht zum Ergebnis, dass dieser Zusatz nicht irreführend sei. Es soll viel mehr ein Hinweis sein auf die Eigenschaften des Mineralwassers als
- unbehandelt und frei von Zusatzstoffen,
- im Hinblick auf Rückstände und Schadstoffe deutlich unterhalb der für natürliche Mineralwässer vorgesehenen Höchstwerte.
Anm. Rechtswanwalt Exner: Die ausführliche Begründung des Gerichts wird mit Spannung zu erwarten sein. Insbesondere die Ausführungen über die Erwartungen des Verkehrs hinsichtlich der Bezeichnungen “natürlich” und “Bio” werden Maßstäbe setzen. Was der Verbraucher erwarten darf und womit Unternehmen künftig werben dürfen, wird dann endlich auch für die beiden Schlagworte “natürlich” und “Bio” einmal eine Rechtsgrundlage in diesem Präzedenzfall haben.
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Werbung “10 Prozent auf alles*” mit einstweiliger Verfügung gestoppt
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 28.08.2012, Aktenzeichen: 33 O 13190/12 eine Werbung auf Antrag eines Verbraucherschutzvereins per einstweiliger Verfügung untersagt. Eine Werbung mit der Aussage „10 % auf alles“ und einem Sternchenhinweis sei falsch, wenn
- die Preisreduktion eben nicht auf sämtliche Waren gewährt werde
- diese Einschränkung nur mit einem Sternchenvermerk unter der blickfangmäßig herausgestellten Werbung stehe.
Lediglich bei unklarer oder erklärungsbedrüftigen Werbeaussageb sei ein Klarstellung mit Sternchenhinweis zulässig. Andernfalls liege eine abmahnbare Werbung vor.
BGH: hartplatzhelden.de – Grundsatzurteil Internet-Verwertungsrechte
Angesichts einer Schulung “Internet-Recht für Vereine am 14.04.2012 hatte ich mal wieder den Fall “Hartplatzhelden.de” betrachtet. Hier die Pressemittilung des BGH
Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Amateurfußballspiele – Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Fußballverband es hinnehmen muss, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Beklagte betreibt unter der Internet-Adresse “www.hartplatzhelden.de” ein durch Werbeeinnahmen finanziertes Internetportal, in das Besucher von Amateurfußballspielen selbst aufgenommene Filme einstellen können, die einzelne Szenen des Spielgeschehens von ein- bis eineinhalbminütiger Dauer wiedergeben. Die Filmausschnitte können von anderen Internetnutzern kostenlos aufgerufen und angesehen werden.
Der Kläger, der Württembergische Fußballverband e.V., ist der Ansicht, dass ihm als Veranstalter der Spiele in seinem Verbandsgebiet das ausschließliche Recht zu deren gewerblicher Verwertung zusteht. Er hat daher von der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Leistungsübernahme, der wettbewerbswidrigen Behinderung sowie des Eingriffs in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb Unterlassung verlangt.
Die Klage hatte vor dem Landgericht Stuttgart Erfolg. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Berufung zurückgewiesen und die Revision zugelassen.
LG Bochum: Internet-Preiswerbung mit Nettopreisen, Kosten bei unwirksamer Abmahnung
LG Bochum, Urteil vom 09.09.2010, Aktenzeichen: I-14 O 116/10 – Redaktionelle Leitsätze:
- Werbung gegenüber Endverbrauchern mit Nettopreisen und ohne Angabe der Bruttopreise ist unzulässig und kann von einem Wettbewerber abgemahnt werden.
- Dennoch muss der Antragsteller für eine einstweilige Verfügung die Verfahrenskosten tragen, wenn ein vorheriges Anschreiben keine Abmahnung darstellt und insb. eine konkrete Wettbewerbsrüge deutlich macht.
Der vollständige Tatbestand des Urteils ist dargestellt auf gegen-abmahnung.de. Die Parteien streiten über die Kosten für eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Werbung gegenüber Endverbrauchern mit Nettopreisen, ohne den Bruttopreis zu nennen.