Archiv für die Kategorie „Einstweilige Verfügung“

KG: Preiswerbung mit durchgestrichenen Preisen (“Statt-Preise”)

Kammergericht Berlin, Urteil vom 13.11.2009, Az 5 U 68/07 – Red. Leitsätze:

  1. Nicht rechtsmissbräuchlich i.S. von § 8 Abs. 4 UWG ist es, wenn nach erstinstanzlichem Abschluss des Eilverfahrens auf Erlaß eienr einstweiligen Verfügung und Verweigerung einer Abschlusserklärung Hauptsachenklage eingereicht wird, ohne den rechtskräftigen Ausgang des Eilverfahrens abzuwarten
  2. Auch nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung dabei bleibt, dass die Bezugnahme auf einen “statt”-Preis irreführend ist, wenn in der Werbeanzeige – wie auch hier – nicht klargestellt wird, um was für einen Preis es sich bei dem “statt”-Preis handelt.

Anm. RA Exner, Kiel: Der Fall schildert ein Musterbeispiel des Fehlverhaltens bei der . Dass solche Fehler immer weider gemacht werden, liegt u. a. an der Häufigkeit, mit der Unternehmer, Werbe-Designer und das Personal im Marketing selbst diese Verstöße im Alltag sehen. Hierdurch darf aber nicht darauf geschlossen werden, dass eine solche Werbung zulässig sei. Ggf. ist sogar zu einer Schulung zu raten, damit dauerhaft Image-Schäden und die Kosten von Rechtsstreitigkeiten vermiedern werden können. Wie am Beispiel zu sehen, hat die nach Abmahnung erfolgte Schutzschrift diese Funktion nicht erfüllen können.

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BGH: Einverständnis mit Telefonwerbung in AGB wettbewerbswidrig

, Urteil vom 16. März 1999 – XI ZR 76/98 – Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit einer Formularklausel zu entscheiden, durch die sich ein Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Girokontos das mit telefonischer “Beratung” erklären läßt. Das Oberlandesgericht hatte die Klausel insoweit als unbedenklich angesehen, als sie Anrufe durch das Kreditinstitut selbst betraf. Nur soweit auch das mit Anrufen durch Kooperationspartner des Kreditinstituts erklärt werden sollte, war die Verwendung der Klausel im Berufungsurteil untersagt worden. Auf die Revision des klagenden Verbraucherschutzvereins hat der Bundesgerichtshof sie nunmehr in vollem Umfang für unzulässig erklärt.

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